Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden von Adfusion – Eine Marke der Goku GmbH
§ 1 Anwendungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Adfusion, Marke der Goku GmbH (nachfolgend „Adfusion“) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in der zum Zeitpunkt der Vertragsbegründung gültigen Fassung.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, selbst wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3. Die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Adfusion und dem Kunden bilden neben diesen AGB das Angebot von Adfusion an den Kunden, in dem sich die Parteien auf die wesentlichen Leistungsmerkmale verständigen. Abweichende Regelungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Umfang der Geschäftsbeziehung
1. Der Kunde beauftragt Adfusion mit der Erbringung von Leistungen im Bereich der Bewerbung, des Marketings und der Verkaufsförderung für beispielsweise eine Marke, ein Unternehmenslogo, ein Produkt oder eine Dienstleistung (nachfolgend auch „Kampagne“).
2. Die Tätigkeit von Adfusion umfasst insbesondere die Planung und Umsetzung konkreter Werbemaßnahmen sowie damit verbundener, im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarter verkaufsfördernder Aktivitäten, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung Dritter (insbesondere Content Creator). Adfusion ist in der Auswahl und Umsetzung von Werbe- und Verkaufsförderungsstrategien grundsätzlich frei, es sei denn, der Kunde macht ausdrückliche gestalterische oder konzeptionelle Vorgaben. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist Adfusion nicht verpflichtet, mit ihren Leistungen einen bestimmten Erfolg zu erzielen. Adfusion verpflichtet sich lediglich, ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.
3. Adfusion wird die Interessen des Kunden bestmöglich vertreten. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung durch Adfusion erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten bereitzustellen, um eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
4. Adfusion ist berechtigt, Leistungen oder Teilleistungen innerhalb einer Kampagne durch Subunternehmen (insbesondere durch die Beauftragung von Drittunternehmen oder Konzernunternehmen von Adfusion) erbringen zu lassen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich (Textform genügt) aus nachvollziehbaren Gründen widerspricht. In diesem Fall bleibt Adfusion zur eigenständigen Leistungserbringung verpflichtet, behält sich jedoch das Recht vor, die Geschäftsbeziehung gemäß Ziff. 13 Abs. 2 oder 3 dieser AGB zu kündigen.
§ 3 Leistungen von Adfusion
1. Die Leistungen von Adfusion umfassen die im Angebot beschriebenen Inhalte.
2. Sofern gesondert vereinbart, bietet Adfusion auch individuelle Coachings an, in denen das Unternehmen des Kunden interaktiv – persönlich oder digital – über relevante Themen im Leistungsspektrum von Adfusion informiert wird.
§ 4 Leistungen und Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, Adfusion alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig, gegebenenfalls innerhalb von 48 Stunden nach entsprechender Anfrage durch Adfusion, zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bestätigt, dass er zur Übermittlung dieser Unterlagen, Daten und Informationen berechtigt ist.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm obliegenden Pflichten im Rahmen der Zusammenarbeit zu erfüllen, insbesondere die Bereitstellung der zu bewerbenden Dienstleistung/Produkte in ausreichender Menge, die rechtzeitige Zusendung dieser Informationen an die ausgewählten Creator sowie die Übernahme aller damit verbundenen Kosten, insbesondere Versandkosten und Budgets für vereinbarte Werbeausgaben.
3. Diese AGB sind Bestandteil des von Adfusion an den Kunden übersandten Angebots, aus dem sich die konkreten Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit in der jeweiligen Kampagne ergeben. Der Kunde hat, sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt des Angebots schriftlich (Textform genügt) mitzuteilen, ob er dieses annimmt oder Änderungen wünscht. Änderungswünsche sind Adfusion schriftlich mitzuteilen.
4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Kampagne sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach deren Abschluss nicht eigenständig und unter Umgehung von Adfusion auf einen im Rahmen der Kampagne eingebundenen Creator zuzugehen und mit diesem eine eigenständige Kooperation einzugehen.
5. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die rechtliche und gesetzliche Zulässigkeit der von Adfusion für die Leistungserbringung bereitgestellten Logos, Marken, Designs, Unternehmenskennzeichen oder sonstigen Rechte (nachfolgend „IP“) sicherzustellen. Dies umfasst beispielsweise die Durchführung markenrechtlicher Prüfungen oder die Sicherstellung, dass die Nutzung der Leistungen von Adfusion oder der Creator keine Rechte Dritter verletzt. Sollte Adfusion aufgrund von Verstößen in Anspruch genommen werden, hat der Kunde Adfusion von dieser Haftung freizustellen und die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung zu erstatten.
§ 5 Dienstleistungen und Werkleistungen
1. Adfusion erbringt ihre Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen. Sollte Adfusion im Einzelfall einen Erfolg schulden, wird dies im Angebot klar dargestellt. Ein Erfolg liegt vor, wenn Adfusion vom Kunden beauftragt wird, ein konkretes Ergebnis zu erzielen, dessen Kriterien der Kunde vorab benennt und Adfusion sich verpflichtet, dieses Ergebnis gegen das vereinbarte Honorar zu erbringen. In solchen Fällen gewährleistet Adfusion, dass die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
2. Für Werkleistungen gelten die Vorschriften zur Mängelhaftung gemäß §§ 634 ff. BGB. Sollte der Kunde Mängel an der Leistung feststellen, die so erheblich sind, dass die Leistung nicht als vertragsgemäß angesehen werden kann, hat Adfusion diese innerhalb der vereinbarten Kosten zu beheben.
Werkleistungen unterliegen der Abnahme gemäß § 640 BGB. Die Abnahme beginnt, wenn Adfusion dem Kunden das Leistungsergebnis als abnahmebereit zur Verfügung stellt. Die Abnahmefrist beträgt sieben Werktage. Danach gilt die Leistung als abgenommen. Eine Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Es besteht insoweit Gestaltungsfreiheit.
3. Sofern nicht anders vereinbart, entspricht das Leistungsergebnis dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik.
§ 6 Grundsätze der Zusammenarbeit
1. Adfusion stellt dem Kunden für die Dauer der Zusammenarbeit gemeinsame Systeme zur Verfügung. Diese können insbesondere Software umfassen, mit der der Kunde die Leistungserbringung durch Adfusion sowie gegebenenfalls die Performance der Kampagnen nachverfolgen kann. Der Kunde kann selbst entscheiden, ob er diese nutzt oder im normalen Werbekonto arbeitet.
2. Der Kunde hat den von einem Creator erstellten Content rechtzeitig zu prüfen und kann einmalig Änderungen vornehmen. Sollte der Kunde weitere Feedbackschleifen oder den Austausch des Creators verlangen, ist dies gesondert zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den im Angebot festgelegten Positionen oder individuellen Vereinbarungen. Die ursprünglich vereinbarte Vergütung bleibt auch dann fällig, wenn der Kunde den Content nachträglich nicht nutzen möchte.
§ 7 Vergütung
1. Adfusion erhält für die im Angebot und in diesen AGB beschriebenen Leistungen eine Vergütung in der im Angebot festgelegten Höhe.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die im Angebot genannte Vergütung exklusive der Werbeausgaben. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Die Höhe der Werbeausgaben wird zwischen den Parteien individuell vereinbart.
Sofern nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, verstehen sich alle Leistungen von Adfusion hinsichtlich Vergütung, Auslagen und Reisekosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zahlungen an Adfusion sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug fällig.
3. Zusätzliche Vergütungen für nicht im Angebot oder in diesen AGB definierte Leistungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung (Textform genügt) zu zahlen.
4. Sollte es auf externen Plattformen, die Adfusion nach Absprache mit dem Kunden nutzt, zu Mängeln oder Fehlern kommen oder sollten die Nutzerkonten des Kunden gehackt werden, ohne dass Adfusion ein Verschulden trifft, bleibt Adfusion dennoch zur vereinbarten Vergütung berechtigt.
Aufwendungen für Auslagen und Reisekosten, die nicht bereits mit der Vergütung abgegolten sind, werden dem Kunden nach Vorlage der Originalbelege erstattet.
§ 8 Nutzungsrechte
1. Adfusion räumt dem Kunden zum Zeitpunkt des Erwerbs alle übertragbaren Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte, zur Verwertung der im Rahmen einer Kampagne erbrachten Leistungen ein.
2. Diese Rechteeinräumung gilt nur, soweit Adfusion selbst Inhaber dieser Rechte ist oder berechtigt war, sie einzuräumen. Dies betrifft insbesondere Audio-, Musik- und Soundeffekte („Audiorechte“), die Adfusion ausschließlich für die konkrete Leistung lizenziert. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet.
3. Die Rechteeinräumung ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht exklusiv. Der Kunde darf die eingeräumten Rechte bearbeiten, nutzen und weiterübertragen. Adfusion behält sich das Recht vor, die Rechte zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, zu verwerten oder weiterzuübertragen, solange dies die Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt.
4. Adfusion ist berechtigt, während der Geschäftsbeziehung erbrachte Leistungen, wie Ideen, Entwürfe, Designs oder Dateien, in abgeänderter Form für andere Kunden zu verwenden.
§ 9 Haftung
1. Adfusion verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt sowie nach den anerkannten Grundsätzen des Werbewesens durchzuführen.
2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einer einfachen fahrlässigen Pflichtverletzung von der AdFusion beruhen, können nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Schadens nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Schadensersatzansprüche des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder zumindest auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die AdFusion in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Adfusion haftet nicht für Mängel oder Fehler auf externen Plattformen wie Meta, Google oder Instagram. Sollte ein Nutzerkonto des Kunden gehackt werden, ohne dass Adfusion ein Verschulden trifft, haftet Adfusion nicht für daraus resultierende Schäden.
5. Die Haftung von Adfusion für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 10 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei oder Dritter vertraulich zu behandeln. Geschäftsgeheimnisse sind Informationen, die nicht allgemein bekannt oder zugänglich sind, wirtschaftlichen Wert haben und angemessen geschützt sind.
Die empfangende Partei ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse nur im Rahmen des Geschäftszwecks zu nutzen und vor unbefugter Offenlegung zu schützen.
2. Auf Verlangen der offenlegenden Partei sind Geschäftsgeheimnisse unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben.
§ 11 Aufbewahrung
1. Adfusion bewahrt alle vom Kunden bereitgestellten Unterlagen, Daten und Dateien während der Geschäftsbeziehung und mindestens zwei Jahre darüber hinaus auf.
2. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe oder Löschung dieser Unterlagen verlangen.
§ 12 Datenschutz
1. Adfusion verarbeitet personenbezogene Daten („pbD“) des Kunden und seiner Mitarbeiter zur Vertragserfüllung und aus berechtigtem Interesse. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
2. Die pbD werden für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus gespeichert, soweit dies zur Erfüllung nachvertraglicher Pflichten oder gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
3. Der Kunde kann seine Betroffenenrechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO geltend machen, einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
1. Die Geschäftsbeziehung endet mit Abschluss der Kampagne oder gemäß den Vereinbarungen im Angebot.
2. Die Geschäftsbeziehung kann jederzeit mit einer First von 7 Werktagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beidseitig gekündigt werden. Während einer Kampagne kann Adfusion mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
§ 14 Sonstiges
1. Adfusion kann Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung mit Zustimmung des Kunden an Dritte übertragen.
2. Für die Geschäftsbeziehung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Schweinfurt.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und englischen Version dieser AGB gilt die deutsche Version.
AdFusion – eine Marke der Goku GmbH, Niendorfer Straße 27b, 22529 Hamburg
www.ad-fusion.de – info@ad-fusion.de – +49 151 42080729